Hauptnavigation:
? Startseite
? Nach oben
? Forum
? Suchen
? Impressum
Unterseiten:
Dezember 2006
März 2007
April 2007
Juli 2007
Februar 2010
März 2011
April 2011
September 2011
November 2011
Dezember 2011
Januar 2012
März 2012

Schlachthausstraße 2

In der Oberamtsbeschreibung aus dem Jahr 1875 wird das Gebäude Schlachthausstraße 2 als Oberamtsgefängnis erwähnt.
 
Gebäude Schlachthausstraße 2 am 16. April 2000
 
Gebäude Schlachthausstraße 2 am 16. April 2000
 


Kommentare:

Mit Abbruch zum Aufbruch? von Stereo am 11.11.2011 um 18:42:56
Der NRWZ-Wochenendausgabe für den12. November 2011 (7. Jahrgang / Nummer 38) entnimmt man folgende Meldung:

"Fanfarenzug hat sich ein Haus ausgeguckt

Rottweil (gg) – Der Rottweiler Fanfarenzug würde gerne in die Schlachthausstraße 2 einziehen, wo früher der Wirtschaftskontrolldienst ansässig gewesen ist, und das die Polizei auch nach ihrem Wegzug noch nutzt. Die Stadtverwaltung sagt nein. Das Gebäude wird von der Polizei genutzt, anscheinend zu Lagerzwecken. Doch auch, wenn es leer steht, will die Stadt, die es 2010 dem Land abgekauft hat, nicht einfach vermieten. „Die Frage ist, inwieweit die Nutzung des Gebäudes unseren städtebaulichen Zielen entgegen steht“, erklärte am Mittwoch OB Ralf Broß. Der Stadtrat der Freien Wähler Walter Stegmann hatte am Rande einer Ausschusssitzung angefragt, was die Stadt mit dem Haus vorhabe. Er nannte es eine „Hängepartie“, die sich da vollziehe. Zudem müsse der Geschichts- und Altertumsverein gehört werden, so sei das Gebäude Rottweils erstes Gefängnis gewesen. Bürgermeister Werner Guhl machte klar, dass die Zeichen auf Abriss stehen. Sollte die benachbarte Feuerwehr vor Ort bleiben – was sie nicht vorhat – müsse abgerissen werden, um Parkplätze zu schaffen. Nach einem Wegzug der Feuerwehr müsse das Gebiet städtebaulich neu geordnet werden – auch dann droht der Abriss."

Sieht so Nachhaltigkeit aus? Wie viel Geschichte soll zukünftig zugunsten von "unseren städtebaulichen Zielen" noch beseitigt werden?