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Aufstieg des Klosters Rottenmünster

Das Kloster Rottenmünster besaß das Recht der Exemption, d.h. es stand unmittelbar unter dem Papst. Der Papst übertrug den Schutz des Klosters an den römisch-deutschen Kaiser. Im Juli des Jahres 1237 wurde das Kloster Rottenmünster und sein Besitz vom Hohenstaufenkaiser Friedrich II. in seinen unmittelbaren Schutz genommen, Rottenmünster war unter der zweiten Äbtissin (ihr Name war Ida) zum Reichsstift geworden. Die folgenden Könige und Kaiser erneuerten im Lauf der Zeit den Schutzbrief für das Kloster immer wieder aufs Neue. Auch König Rudolf von Habsburg (er regierte von 1273 bis 1291) erneuerte den Schutzbrief und besuchte Rottweil und das Kloster Rottenmünster sogar persönlich, Rudolf hatte eine engere Beziehung zur Gegend am oberen Neckar, seine Frau, Anna Gertrud, stammt von der Burg Hohenberg.

Rottenmünster am 23. September 2001

Im Jahr 1442 erklärte Friedrich III. von Habsburg ausdrücklich in einem Privilegienbrief, dass Rottenmünster ein reichsunmittelbares Stift sei, es stand direkt unter dem Kaiser, ähnlich wie die freie Reichsstadt Rottweil. Die Äbtissin von Rottenmünster war Landesherrin über das Kloster und seinen Besitz, sie übte die niedere und höhere Gerichtsbarkeit in ihrem Gebiet aus und sie hatte das Recht Steuern und Zölle einzuziehen und sie besaß das Jagdrecht (das Recht der freien Pürsch). Die Äbtissin war ständiges Mitglied des deutschen Reichstags, Rottweil und Rottenmünster schickten oft einen gemeinsamen Vertreter zum Reichstag. Auch im schwäbischen Kreistag, der in Ulm tagte, hatte Rottenmünster einen Sitz. Für den schwäbischen Kreis musste Rottenmünster auch Soldaten stellen, normalerweise ein Pferd und vier Mann zu Fuß, in Kriegszeiten erhöhte sich die Zahl auf bis zu 30 Mann.

In der ersten Klosterkirche von Rottenmünster ließen sich viele Adelige begraben, z.B. die Grafen von Sulz, die Ritter von Triberg, die Herren der Rottweiler Familie von Freiburger. Ein Ritter Burkhard von Triberg war an den Stufen des Hochaltars begraben. Alle Grabmäler sind durch Brände oder Kriegszerstörungen untergegangen. Die erste Klosterkirche, die aus rotem Sandstein erbaut war, gab dem Kloster auch seinen gebräuchlichen Namen, "Monasterium rubrum" oder Rottenmünster.

Unter dem Schutz der Kaiser und dem Ansehen der Kirche blühte das Kloster auf, viele Mitglieder brachten ein Vermögen mit, Stiftungen und Schenkungen mehrten den Besitz des Klosters. Über die Jahrhunderte erwarb das Kloster die Landesherrschaft und Gerichtsbarkeit über die Dörfer Aixheim, Frittlingen, Lauffen, Neukirch, Zepfenhan, eine Hälfte von Hausen und von Vaihingen bei Neukirch. Rottenmünster besaß acht Höfe, etwa den Sonthof bei Zepfenhan, den Eichhof bei Aixheim und den Locherhof. In über 40 Orten besaß das Kloster Rechte, auch in badischen Orten.

Der Ort Aixheim besaß den Klostergalgen, die Äbtissinnen von Rottenmünster waren aber oft milde Richter, ein Witzbold schrieb deshalb einmal einen Spottvers an den Galgen: "Wer stehlen will, ohne zu hangen - lasse in Rottenmünster sich fangen!". Allerdings wurde der Galgen in Aixheim auch verwendet, es wurden auch tatsächlich Urteile am Klostergalgen vollstreckt.

Ein vollständiges Verzeichnis aller Äbtissinnen von Rottenmünster gibt es nicht, urkundlich erwähnt werden u.a. die folgenden bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts:

    1237    Äbtissin Ida

    1290    Adelheid von Grieningen

    1328    Katharina von Triberg

    1343    Adelheid Diepolt

    1351    Anna Boller

    1388    Katharina Gieringer

    1419    Brigitta Kopp

    1436    Elisabeth von Rothenstein

In den ersten Jahrhunderten galt Rottenmünster als Musterkloster und noch im Jahr 1436 wurde es von Chronisten als "coenobium celebre", als ein berühmtes Kloster gepriesen.