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Gründung des Klosters Rottenmünster

Aus einer Urkunde des Jahres 1217 ist bekannt, dass sich beim Hofgut Hochmauren eine Klause befand. In dieser Bertholdsklause führten Frauen ein gemeinschaftliches religiöses Leben, ohne bestimmte Ordensregeln und ohne Ordensgelübde. Die Meisterin der Bertholdsklause war eine Frau namens Williburg, die frühere Ehefrau eines Barons von Wildenwerk.

Williburg und viele ihrer Klausnerinnen wollten sich dem damals blühenden Zisterzienserorden anschließen und erwarben südlich des Holdersbachs ein Gut am Neckar und bauten dort ein neues Kloster. Adelige Familien unterstützen den Klosterbau finanziell, unter anderen die Grafen von Lupfen, von Sulz, von Waldburg, von Triberg und von Sontheim.

Rottenmünster am 23. September 2001

Wahrscheinlich zog Williburg im Jahr 1221 mit einem Teil der Klausnerinnen von Hochmauren ins neue Kloster um, die Bertholdsklause blieb unabhängig vom neuen Kloster weiter bestehen. Im Jahr 1224 bestätigte Papst Honorius III. das neue Kloster und nahm es unter seinen Schutz. Williburg wurde die erste Äbtissin des Klosters Rottenmünster.

Das Kloster wurde der Schutzherrschaft des Zisterzienserabtes von Salem (nördlich von Überlingen am Bodensee) anvertraut. Das Verhältnis zwischen Rottenmünster und der Salemer Abtei wurde Paternität genannt, der Abt von Salem musste das Kloster Rottenmünster regelmäßig visitieren, er übte alle höheren kirchlichen Funktionen aus, er war der "geistliche Vater" des Frauenklosters Rottenmünster.

Das neue Kloster wurde zu Ehren seiner Schutzpatronin zunächst "Mariental" genannt, bald kam aber der Name "Monasterium rubrum" oder Rottenmünster in Gebrauch, wohl wegen des roten Sandsteins, aus dem die erste Klosterkirche erbaut worden war.